Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Leistungen/ Voraussetzungen

Die Voraussetzungen im Einzelnen:

  1.  Es handelt sich bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen um Neu- und Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von 6 Jahren ab Erstzulassung.
  2. Beim Mitglied besteht bei der GFK eine GFK-Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung über einen Werkstattsystemvertrag. Diese Voraussetzung gilt nicht bei freien Werkstätten oder reinen Vertragswerkstätten.  

Die Streitwertgrenze beträgt maximal 25.000,- € je Rechtsschutzfall. Wird der Streitwert überschritten, so ist eine anteilige Eintrittspflicht durch die NRV bis zur Streitwertgrenze ausgeschlossen.

 
Letzte Änderung: 28.10.2010
 
 

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