
Leistungen/ Voraussetzungen
Die Voraussetzungen im Einzelnen:
- Es handelt sich bei den streitgegenständlichen Fahrzeugen um Neu- und Gebrauchtfahrzeuge bis zu einem Alter von 6 Jahren ab Erstzulassung. (Einschränkung gilt nicht für Reparaturverträge.)
- Beim Mitglied besteht bei der GFK eine GFK-Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung über einen Werkstattsystemvertrag. Diese Voraussetzung gilt nicht bei freien Werkstätten oder reinen Vertragswerkstätten.
Die Streitwertgrenze beträgt maximal 25.000,- € je Rechtsschutzfall. Wird der Streitwert überschritten, so ist eine anteilige Eintrittspflicht durch die NRV bis zur Streitwertgrenze ausgeschlossen.