Straf-Rechtsschutz

Diese Versicherung bietet autorisierten Handels- und Werkstattbetrieben sowie freien Werkstätten Schutz, wenn der Vorwurf eines Vergehens gegen sie erhoben wird. Der Rechtsschutz im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gilt für den versicherten Betrieb und für dessen beschäftigten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit, solange keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Beispiele zum Straf-Rechtsschutz:

Ein Autohausinhaber erhält den Zuschlag für den Service- und Wartungsvertrag der kommunalen Straßenbauer. Nach mehreren anonymen Anzeigen wird gegen den Firmeninhaber ein Strafverfahren eingeleitet.

Nach Einschaltung eines Fachanwalts für Strafrecht erfolgt die Einstellung des Verfahrens. Kosten der Verteidigung: 27.500 €.

Ein Kfz-Händler beantragt einen höheren Kreditrahmen auf Basis der vom Steuerberater erstellten GuV. Bei der Übermittlung der Daten wurde eine xls-Zeile versehentlich nicht kopiert. Strafverfahren wegen Kreditbetruges. Freispruch in I. Instanz. Revision läuft. Bisherige Kosten der Verteidigung: 48.000 €.

Ein Autohausinhaber übernimmt Nachbargrundstück. Er übersieht eine alte, vom Vorbesitzer übrig gelassene Schmierölleitung. Nach drei Jahren entsteht ein Gewässerschaden in Höhe von 75.000 €. Das Ermittlungsverfahren wird gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 50.000 € eingestellt. Kosten der Verteidigung: 42.000 €.

Leistungen

Es wird Versicherungsschutz im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht für

  • das Mitglied,
  • die vom Mitglied beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Mitglied

gewährt und zwar für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist.

Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder der Rechtsschutzgewährung bei mitversicherten Personen zustimmt.

Der Versicherungsschutz besteht solange, wie keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherte ist dann verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.

Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit sich die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung  einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes als Fahrer, Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges richtet. 

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 €, maximiert für alle im Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle. Der Versicherungsschutz besteht ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die NRV trägt die im Wege einer Honorarvereinbarung entstehenden angemessenen Anwaltshonorare. Als angemessen gilt ein Betrag bis zu 500,- € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.

Der Versicherungsgeber, die NRV, übernimmt die Reisekosten des Rechtsanwaltes an den Ort des zuständigen Gerichts.

Die NRV übernimmt die Kosten für die vom Versicherten für die Verteidigung in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten.

Für den Betriebsinhaber erstreckt sich der Versicherungsschutz ferner

  • auf die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, welche dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die vom Versicherungsschutz  umfasst  werden, zu unterstützen,
  • auf die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwaltes, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand,
  • auf die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn die versicherte Person als Zeuge vernommen wird und diese die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss,
  • auf die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes im Interesse eines gem. dieser Rahmenvereinbarung versicherten Unternehmens, für das der Versicherte tätig ist, wenn sich das Ermittlungsverfahren auf dieses Unternehmen bezieht und noch keine bestimmten Personen beschuldigt werden, der Versicherte aber mit einer Ausweitung des Verfahrens auf sich persönlich rechnen muss,
  • die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Zeuge in einem gegen die versicherte Person eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird und der Betriebsinhaber dabei die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss.

Tarife

Die Versicherungsprämie beträgt pro Handelsbetrieb/Werkstatt 189,- Euro. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vereinbart.

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Von der Versicherungsprämie umfasst:

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